EVG–Mitglieder nehmen Schlichterspruch an: Unbefristete Streiks bei der Bahn abgewendet
Die Entscheidung der EVG
Bei der Deutschen Bahn droht in den nächsten Wochen kein unbefristeter Streik, da sich weniger als 50 Prozent der Abstimmungsteilnehmer der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in einer Urabstimmung für einen solchen Arbeitskampf ausgesprochen haben. Eine Zustimmung von 75 Prozent wäre für einen unbefristeten Streik notwendig gewesen. Somit endet voraussichtlich der monatelange Tarifkonflikt zwischen der EVG und der Deutschen Bahn (DB).
In der Urabstimmung sprachen sich 52,3 Prozent der Abstimmungsteilnehmer laut Informationen der Nachrichtenagentur dpa für eine mühsam ausgearbeitete Schlichtungsempfehlung aus. Die EVG hatte angekündigt, diesen Schlichterspruch bei einer Zustimmung von 25 Prozent anzunehmen.
Der Tarifkonflikt und der erzielte Kompromiss
Die EVG und die Deutsche Bahn befanden sich seit Ende Februar in einem Tarifkonflikt, der bereits zweimal zu Warnstreiks führte und den Zugverkehr stundenlang lahmlegte. Ein dritter Warnstreik konnte durch das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main verhindert werden. Die Verhandlungen kamen nach dem Gerichtstermin voran, scheiterten jedoch letztendlich im Juni. Schließlich einigten sich beide Seiten mit Hilfe von Schlichtern auf den nun vorliegenden Kompromiss.
Dieser sieht eine Entgelterhöhung von 410 Euro pro Monat in zwei Stufen vor, bei einer Laufzeit von 25 Monaten. Die erste Stufe in Höhe von 200 Euro soll ab Dezember gezahlt werden, die zweite ab August 2024. Darüber hinaus sollen alle Beschäftigten im Oktober eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 2850 Euro erhalten. Zudem wurden strukturelle Erhöhungen in den Tariftabellen für bestimmte Berufsgruppen vereinbart. Die Einkommen von mehr als 70.000 Beschäftigten werden sich dadurch deutlich erhöhen.
Kritik an den Ergebnissen
Obwohl das Schlichtungsergebnis von der Mehrheit der Abstimmungsteilnehmer angenommen wurde, gab es in den letzten Wochen auch öffentliche Kritik von vielen Gewerkschaftsmitgliedern. Diese Kritik resultierte möglicherweise aus den hohen Erwartungen, da die EVG mit einer Forderung nach 650 Euro Lohnerhöhung in die Verhandlungen gegangen war. Am Ende wurde ein Kompromiss erzielt, der möglicherweise noch für Konflikte sorgen könnte.
Die Position der GDL
Im Hinblick auf den Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Bahn und der GDL, unter der Führung von Claus Weselsky, könnte die EVG bald von einem womöglich besseren Tarifabschluss der GDL übertrumpft werden. Aktuell gilt zwischen der GDL und der DB noch eine Friedenspflicht, jedoch wird bald ein neuer Tarifvertrag verhandelt. Weselsky strebt eine Lohnerhöhung von 555 Euro pro Monat für seine Mitglieder an sowie eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden. In diesem Fall wären erneut Warnstreiks möglich.
Editorial und Rat
Der erzielte Kompromiss zwischen der EVG und der Deutschen Bahn scheint ein vernünftiges Ergebnis zu sein. Eine Entgelterhöhung von 410 Euro pro Monat und eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie sind bedeutsame Verbesserungen für die Beschäftigten. Dennoch bleiben die hohen Erwartungen vieler Gewerkschaftsmitglieder unerfüllt, was zu gewisser Kritik geführt hat.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Bahn und der GDL entwickeln wird. Die Forderungen der GDL könnten zu neuen Auseinandersetzungen führen, falls diese in ihrem Tarifvertrag nicht erfüllt werden. Letztendlich sollten die Interessen der Beschäftigten und das reibungslose Funktionieren des öffentlichen Nahverkehrs im Vordergrund stehen.
Es ist zu hoffen, dass die Verhandlungen zwischen der GDL und der Deutschen Bahn konstruktiv verlaufen und zu einem fairen Tarifabschluss führen. Arbeitskampfmaßnahmen sollten stets als letztes Mittel angesehen werden, um den Schaden für die Fahrgäste und die Wirtschaft zu minimieren. Es liegt auch in der Verantwortung der Arbeitgeber, angemessene Tarifverträge auszuhandeln und die gerechten Forderungen der Gewerkschaften zu berücksichtigen.
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Das Bild dient nur zur Veranschaulichung und stellt nicht die tatsächliche Situation dar.
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