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Gericht entscheidet: Teilsieg gegen Til Schweiger

Gericht entscheidet: Teilsieg gegen Til Schweiger

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Teilerfolg vor Gericht gegen Til Schweiger

Anika Decker gewinnt höhere Beteiligung an Schweigers Filmen

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Drehbuchautorin Anika Decker eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen der Filme “Keinohrhasen” und “Zweiohrküken” von Til Schweiger zusteht. Allerdings hat das Gericht auch festgestellt, dass der Großteil ihrer Ansprüche verjährt ist. Zudem muss Decker die Prozesskosten selbst tragen. Das Urteil ist nicht endgültig, beide Parteien haben die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

Geldforderung von mehr als zwei Millionen Euro

“Keinohrhasen” war zu seiner Zeit der erfolgreichste deutsche Film im Kino und auch “Zweiohrküken” lockte eine große Anzahl von Besuchern an. Beide Filme haben hohe zweistellige Millionenbeträge eingespielt. Bei der Klage von Anika Decker gegen Til Schweigers Produktionsfirma “Barefoot Films” und Warner Bros. ging es auch um DVD-Verkäufe und Einnahmen aus Streaming und Pay-TV. Decker hatte mehr als zwei Millionen Euro gefordert, während das Gericht ihr lediglich gut 180.000 Euro zusprach.

“Fairnessparagraf” im Urheberrecht

Das Urteil basiert auf dem sogenannten “Fairnessparagrafen” im Urheberrecht. Dieser sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung in einem auffälligen Missverhältnis zu den später erzielten Erträgen steht. Für die Nutzung der beiden Filme ab dem Jahr 2021 hat Decker laut Urteil Anspruch auf eine weitere angemessene Beteiligung von 3,68 Prozent der Nettoerlöse für “Keinohrhasen” und 3,48 Prozent der Nettoerlöse für “Zweiohrküken”.

Klageverfahren und Forderungen des Drehbuchverbands

Anika Decker hat mit einer Stufenklage um ihr Recht gekämpft. Zunächst verlangte sie Auskunft über die Einnahmen aus den Filmen. Im Oktober 2020 bekam sie vor Gericht Recht, da der überdurchschnittliche Erfolg beider Filme Anhaltspunkte für einen weiteren Anspruch auf Beteiligung bot. Die beklagten Unternehmen legten Berufung gegen dieses Urteil ein, zogen diese jedoch bei der mündlichen Verhandlung im Februar 2022 zurück. Damit war der Weg frei für die zweite Stufe des Verfahrens, in dem nun das aktuelle Urteil gefällt wurde.

Der Drehbuchverband kritisierte das Urteil und bezeichnete es als “aberwitzig” und “beschämend”, dass Anika Decker nur durch einen mehrjährigen Klageweg angemessen an dem Erfolg beteiligt werden konnte. Gleichzeitig sieht der Verband das Urteil als Ansporn, klare Regelungen zu schaffen, um die Rechte von Autorinnen und Autoren zu sichern und zukünftige Prozesse zu vermeiden.

Zusammenfassung

Anika Decker hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen Til Schweiger errungen und eine höhere Beteiligung an den Filmen “Keinohrhasen” und “Zweiohrküken” zugesprochen bekommen. Obwohl der Großteil ihrer Forderungen verjährt ist, hat das Gericht ihr eine zusätzliche angemessene Beteiligung ab dem Jahr 2021 zugesprochen. Das Urteil basiert auf dem “Fairnessparagrafen” im Urheberrecht. Der Drehbuchverband fordert aufgrund des langwierigen und kostspieligen Verfahrens klare Regelungen, um die Rechte von Autorinnen und Autoren zu sichern.

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Gericht entscheidet: Teilsieg gegen Til Schweiger
<< photo by Elena Mozhvilo >>
Das Bild dient nur zur Veranschaulichung und stellt nicht die tatsächliche Situation dar.

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Otto Weber

Hallo, ich bin Otto Weber. Als Technikjournalist widme ich mich den neuesten Entwicklungen in der Technologie und wie diese unser Leben beeinflussen. Von Künstlicher Intelligenz bis hin zu grünen Technologien, ich bin stets bemüht, die Auswirkungen und Potenziale dieser Entwicklungen zu erklären.

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