Teilerfolg vor Gericht gegen Til Schweiger
Anika Decker gewinnt höhere Beteiligung an Schweigers Filmen
Drehbuchautorin Anika Decker hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen den deutschen Schauspieler Til Schweiger erzielt. Das Landgericht Berlin entschied, dass ihr eine höhere Beteiligung an den Filmen “Keinohrhasen” (2007) und “Zweiohrküken” (2009) zusteht. Allerdings erhält sie nur einen Bruchteil ihrer Forderung und muss zudem die Prozesskosten selbst tragen.
Verjährte Ansprüche und weitere Verfahrensschritte
Nach Angaben des Landgerichts sind die meisten der Ansprüche von Anika Decker verjährt. Sie hatte mehr als zwei Millionen Euro gefordert, doch das Gericht erkannte nur einen Anspruch auf Zahlung von gut 180.000 Euro bis Ende 2020 an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und beide Parteien haben die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
Die Klage von Anika Decker gegen Til Schweigers Produktionsfirma “Barefoot Films” und “Warner Bros.” beinhaltete auch DVD-Verkäufe und Einnahmen aus Streaming und Pay-TV. Der “Fairnessparagraf” im Urheberrecht bildete hierbei den Hintergrund der Klage und sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.
Kritik und notwendige Regelungen
Der Drehbuchverband äußerte Kritik an dem Prozess und bezeichnete es als “aberwitzig” und “beschämend”, dass Anika Decker nur durch den belastenden Klageweg angemessen an dem Erfolg beteiligt werden konnte. Das Urteil wird als Ansporn gesehen, klare Regelungen zu schaffen, um die Rechte von Autoren zu sichern und solche Prozesse in Zukunft zu vermeiden.
<< photo by Marina Endzhirgli >>
Das Bild dient nur zur Veranschaulichung und stellt nicht die tatsächliche Situation dar.
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